Nein, man kann sich jederzeit ohne "Überweisung" vorstellen.
Die Entstehung ist sehr vielfältig. Die Fehlstellung kann z. B. eine genetische Ursache haben oder das einfache Daumenlutschen kann schuld sein. Ein häufiger Grund ist allerdings der frühzeitige Milchzahnverlust. Dieser Milchzahnverlust entsteht durch falsche Ernährung und nicht ausreichendes Zähneputzen.
Nein, nicht immer aber sehr häufig, da die Zähne mit einer festen Spange besser und kontrollierter bewegt werden können.
Die Krankenkasse übernimmt in Fällen, in denen eine schwerwiegende Kiefer- oder Zahnfehlstellung gegeben ist, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht (§ 29 SGB V Kieferorthopädische Behandlung)
Die Krankenkasse übernimmt nur eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung. Hiervon übernimmt die Krankenkasse 80% (bei Geschwistern 90%). Der Patient bzw. die Eltern zahlen zunächst einen Eigenanteil von 20% (10%). Bei erfolgreichem Behandlungsabschluss erstattet die Krankenkasse die gezahlten Eigenanteile.
Darüber hinaus gibt es heutzutage die Möglichkeit eine sehr gute Behandlung zu erfahren, die schmerzfreier und wesentlich schneller ist, wodurch Risiken wie z.B. Wurzelresorptionen und Karies minimiert werden können. Bei dieser Art der Behandlung, die nach heutigen wissenschaftlichen Standards empfohlen wird, gibt es eine Zuzahlung.